Auch wenn die Fahrt noch so kurz ist, nehmen sie genügend Wasser und einen Trinknapf mit. Bei großer Hitze und im Stau braucht ein Hund genau wie wir, genügend Flüssigkeit.

Auf den meisten Raststätten gibt es zwar Trinkstationen, einen eigenen Napf zu benutzen ist jedoch hygienischer und in den Wintermonaten wird oft gar kein Wasser bereitgestellt.

Impfbestimmungen

Gültig ab 2015:     

Verbot der Ein- u. Durchreise in EU Länder von Welpen unter der 15 ten Lebenswoche.

 

Das Mindestalter für die Tollwut Erstimpfung ist bei Welpen die 12 te Lebenswoche, bis die Impfung wirkt, werden 21 Tage gerechnet.

Das heisst, ist eine Reise geplant, muß der Welpe mind. 15 Wochen alt sein.

 

Bei Reisen mit dem erwachsenen Hund, muß die Tollwut -  Wiederholungsimpfung am besten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung ( taggenaues Datum lt. Impfausweis ) erfolgen.

Nach Überschreitung gilt sie als Erstimpfung ( wie beim Welpen ) und man muss die 3 Wochen Wirkzeit beachten.

 

Selbst wenn man in ein Nicht- EU Land reist, gelten jedoch bei Heimkehr die o.g. Bestimmungen.

 

Bitte achten sie vor Reiseantritt auf die Einreisebestimmungen  des jeweiligen Landes - auch bei Durchreise -  Frankreich ist besonders streng !!!

 

Auch wenn es schon seit Jahren bekannt sein müsste:

Die Kennzeichnung durch einen Transponder ( Chip ) ist Pflicht.

Nur so kann überprüft werden ob Hund und Impfung übereinstimmt.

Die Chipnummer muss im Impfpass vermerkt sein !